Die Gewerbeordnung und die Lohndokumente
Grundsätzlich gibt es keine explizite Regelung, wie die Lohnabrechnung genau zu erfolgen hat. Die Gewerbeordnung legt im §108 lediglich fest, dass Angestellte eine Abrechnung in Textform erhalten müssen. Also spielt es keine Rolle, ob das nun in Papierform oder in digitaler Form erfolgt.
Es ist zu empfehlen vor der Umstellung von Papier auf digital sowohl die Mitarbeiter als auch den Betriebsrat in die Planung einzubeziehen. Da es sich bei der Umstellung allerdings nicht um eine Veränderung der eigentlichen Lohndokumente in Art oder Zeit handelt, hat der Betriebsrat kein explizites Mitbestimmungsrecht.