Diese 6 Merkmale bestimmen über Ihr Netto-Gehalt
Der ELStAM-Datensatz ist keine willkürliche Sammlung von Informationen, sondern enthält präzise definierte Merkmale, die einen direkten und erheblichen Einfluss auf die Höhe Ihrer monatlichen Steuerlast haben. Jeder dieser Posten spielt eine Rolle dabei, wie der Lohnsteuerabzug berechnet wird. Es ist daher entscheidend zu wissen, welche Daten genau gespeichert sind und was sie bedeuten. Im Kern sind es die folgenden Merkmale, die über die Höhe Ihres Nettogehalts entscheiden.
- Ihre Steuerklasse (oder bei Nebenjobs Steuerklasse VI)
- Die Anzahl Ihrer Kinderfreibeträge
- Ein eventueller Steuerfreibetrag (z. B. für Fahrtkosten)
- Ihr Kirchensteuermerkmal (Religionszugehörigkeit)
- Der Faktor bei Steuerklasse IV für Ehepaare
- Der Solidaritätszuschlag
Diese Merkmale werden von verschiedenen Stellen zusammengetragen. Die Steuerklasse ergibt sich aus Ihrem Familienstand, den die Meldebehörde übermittelt. Kinderfreibeträge werden ebenfalls vom Einwohnermeldeamt gemeldet. Individuelle Freibeträge, wie zum Beispiel für einen langen Arbeitsweg, müssen Sie hingegen selbst aktiv beim Finanzamt beantragen, damit diese in Ihren ELStAM berücksichtigt werden können. Die korrekte Pflege dieser Daten ist somit eine geteilte Verantwortung zwischen den Behörden und Ihnen als Steuerzahler. Ein Fehler an dieser Stelle, wie eine veraltete Steuerklasse oder ein fehlender Freibetrag, wirkt sich unmittelbar und jeden Monat negativ auf Ihr verfügbares Einkommen aus.
Ihre ELStAM-Daten als Arbeitnehmer prüfen und korrigieren
Obwohl das ELStAM-System weitgehend automatisiert ist, ist es nicht unfehlbar. Daten können veraltet sein oder Änderungen wurden nicht korrekt übermittelt. Es liegt daher in Ihrem eigenen finanziellen Interesse, proaktiv zu prüfen, ob die für Sie gespeicherten Daten korrekt sind. Ein regelmäßiger Check gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre monatlichen Abzüge auf der richtigen Grundlage basieren. Glücklicherweise ist dieser Prüfprozess transparent und für jeden Bürger zugänglich. Sollten Sie dabei auf Unstimmigkeiten stoßen, ist es wichtig zu wissen, dass nicht Ihr Arbeitgeber, sondern ausschließlich das für Sie zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner für eine Korrektur ist. Ihr Arbeitgeber ist lediglich der Empfänger der Daten und gesetzlich verpflichtet, diese so anzuwenden, wie er sie erhält.
Um Ihre Daten zu prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur anzustoßen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Einsichtnahme über ElsterOnline: Der einfachste und schnellste Weg zur Überprüfung Ihrer Daten führt über das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung, bekannt als „ElsterOnline“. Nach einer kostenlosen Registrierung und dem Login mit Ihrem Zertifikat können Sie dort jederzeit Ihre aktuell gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen.
- Abgleich mit Ihrer Situation: Vergleichen Sie die angezeigten Daten (insbesondere Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Religionszugehörigkeit) mit Ihrer aktuellen Lebenssituation. Stimmt die Steuerklasse nach einer Heirat? Sind alle Kinder erfasst? Ist der Kirchenaustritt vermerkt?
- Antrag auf Korrektur beim Finanzamt: Wenn Sie einen Fehler entdecken, müssen Sie sich direkt an Ihr Wohnsitz-Finanzamt wenden. Hierfür gibt es das offizielle Formular „Antrag auf Korrektur der Lohnsteuerabzugsmerkmale“. Darin können Sie die fehlerhaften Daten beanstanden und die richtigen Informationen eintragen.
- Information an den Arbeitgeber: Sobald das Finanzamt die Daten korrigiert hat, wird der aktualisierte ELStAM-Datensatz Ihrem Arbeitgeber automatisch elektronisch zur Verfügung gestellt. Er wird diesen dann ab der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung anwenden.
Die Pflichten des Arbeitgebers im ELStAM-Verfahren
Während Arbeitnehmer die Pflicht haben, ihre Daten zu prüfen und Änderungen zu initiieren, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die korrekte technische Abwicklung des Verfahrens. Diese Pflichten sind klar definiert und für eine funktionierende Lohnbuchhaltung unerlässlich. Der Arbeitgeber agiert als eine Art Mittler zwischen dem Arbeitnehmer und der Finanzverwaltung. Er muss sicherstellen, dass er für jeden seiner Mitarbeiter die korrekten steuerlichen Grundlagen verwendet. Verstöße oder Nachlässigkeiten können nicht nur zu falschen Gehaltsabrechnungen führen, sondern auch bei einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt zu erheblichen Problemen und Nachforderungen führen. Die Hauptaufgaben des Arbeitgebers umfassen die fristgerechte An- und Abmeldung seiner Mitarbeiter sowie die sorgfältige Anwendung und Prüfung der zurückgemeldeten Daten.
Aufgabe des Arbeitgebers |
Beschreibung der Pflicht |
Wichtiger Hinweis |
Anmeldung bei Eintritt |
Der Arbeitgeber muss einen neuen Mitarbeiter unverzüglich mit dessen Steuer-ID und Geburtsdatum bei der ELStAM-Datenbank anmelden. |
Eine verspätete Anmeldung kann zur Abrechnung mit Steuerklasse VI führen. |
Abmeldung bei Austritt |
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, muss der Arbeitgeber ihn ebenso zeitnah wieder vom ELStAM-Abruf abmelden. |
Dies stellt sicher, dass der neue Arbeitgeber die Daten reibungslos abrufen kann. |
Anwendung der Daten |
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die elektronisch bereitgestellten Merkmale für die Lohnabrechnung zu verwenden. |
Eigene, abweichende Informationen des Mitarbeiters dürfen nicht genutzt werden. |
Umgang mit Besonderheiten |
Bei Mitarbeitern mit einem Zweitjob muss der Arbeitgeber die Steuerklasse VI korrekt anwenden. |
Das System meldet automatisch zurück, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. |