Wichtig zu wissen: Die Papierform ist keine Pflicht!
Zwar ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Abrechnung in Textform zukommen zu lassen. Allerdings gibt es keine rechtliche Vorschrift die besagt, dass die Lohndokumente in Papierform auszustellen sind. Der Arbeitgeber ist ebenso gesetzlich dazu verpflichtet, die inhaltlichen Angaben der Gehalts- und Lohnabrechnung korrekt anzugeben. Ob das nun aber in Papierform oder als elektronische Entgeltabrechnung geschieht, ist dabei unerheblich.
Verminderung des CO²-Fussabdrucks durch Digitale Lohndokumente
Als logische und sehr begrüßenswerte Konsequenz profitiert von den digitalen Lohndokumenten auch der Umweltschutz.
Geht man von rund 44 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland aus die monatlich eine Abrechnung erhalten, benötigt man hierfür 2.640 Tonnen Papier jährlich.
Bei der Herstellung von 1 kg Papier entstehen ca. 1 kg CO²-Äquivalente und es werden im Schnitt 2,2 kg Holz benötigt. Dies ergibt einen jährlichen Holzverbrauch von 5.808 Tonnen und eine CO²- Belastung von 2.640 Tonnen. Dabei ist das notwendige Papier für die Umschläge noch nicht in die Rechnung miteinbezogen worden.
Die Zahlen verdeutlichen eindrucksvoll die Bedeutung von digitalen Lohndokumenten für den Umweltschutz.